Geschichte
Ursprung
Gründung
Räbe
Die Räbe galt zwar eigentlich als Viehfutter, bildete aber auch in unserer Gegend die Hauptnahrung der armen Leute im Winter. Als man noch keine oder wenig Kartoffeln hatte, assen die armen Bauern oft dreimal am Tag «Räbe»: am Morgen Schmätter (ganze geschwellte Räben), z’Mittag Plätter (Brei), z’Abig Mäuch (Schnitten von Räben).
Es liegt auf der Hand, dass die Gründer der Baarer Fasnacht im Jahr 1947 auf die Räbe Bezug nahmen. Im Räbegäuggel, im Räbechüng und nicht zuletzt in unserem Fasnachtslied «RäbediBum!» lebt die alte Tradition weiter. Der Räbevater erhält bei seiner Inthronisation als «Zeichen der Verbundenheit mit der Baarer Scholle» eine echte Baarer Räbe im Sinne eines Reichsapfels. Am traditionellen Räbevatermöhli wird alljährlich ein chüschtiges Baarer Räbemues aufgetischt.
Der Räbeliechtli-Umzug der Baarer Kindergärten im November hat zwar keinen direkten Bezug zur Fasnacht. Dieses eher junge Brauchtum stellt aber sicher, dass jedes kleine Baarer-Kind zumindest einmal in seinem Leben eine echte Räbe in der Hand hält, wenn es sein Liechtli schnitzt.
Wirtefasnacht
Seit ihrer Gründung im Jahr 1947 musste die Räbefasnacht dreimal abgesagt werden. Das erste Mal im Jahr 1957. Grund war ein Streit zwischen der Fasnachtsgesellschaft und den Wirten. Die Fasnachtsgesellschaft versandte damals eine Pressemitteilung unter dem Titel «Die abgesagte Baarer Räbefasnacht». Der Zugerbieter schrieb folgendes:
«Einer Mitteilung der Fasnachtsgesellschaft Baar ist zu entnehmen, dass an der Delegiertenversammlung vom 24. Januar die Durchführung der Räbefasnacht 1957 einmütig beschlossen wurde. Alsdann traf man alle Vorbereitungen für das gute Gelingen der vorgesehenen Veranstaltungen. Am 22. Februar wurde die Absicht der Besitzer der fünf Tanzlokale bekannt, die Eintrittspreise derart zu erhöhen, wie dies nach Ansicht der Fasnachtsgesellschaft mit einer Volksfasnacht unvereinbar ist. Der Vorstand unterbreitete daher den Saalbesitzern noch am gleichen Tag Gegenvorschläge, wonach den Wirten ein Aufschlag von 20 Prozent zugestanden wurde. Nachdem dieser Gegenvorschlag durch die Saalbesitzer abgelehnt wurde, beschlossen die Gruppenchefs auf Antrag des Vorstandes im Beisein eines Vertreters der Saalbesitzer am Abend des 22. Februar 1957, die Räbefasnacht 1957 abzusagen, sofern die Saalbesitzer den Vermittlungsvorschlag des Vorstandes bis Samstag, den 23. Februar 1957, um 12 Uhr, nicht annehmen. Da innert der angesetzten Frist keine Zustimmung aller Saalbesitzer erfolgte, wurde die Räbefasnacht 1957 am Samstagmittag abgesagt. Die Generalversammlung vom 24. Februar billigte das Vorgehen des Vorstandes und der Gruppenchefs mit allen gegen eine Stimme.
Leider ist damit die Räbefasnacht 1957 begraben. Nicht begraben ist jedoch die Räbefasnacht an sich, die 1958, sofern man daraus die notwendigen Lehren zieht, geläutert zu neuem Glanz auferstehen wird. Abschliessend wird noch darauf hingewiesen, dass am Fasnachtsmontag der Kinderumzug, die Kinderbescherung und das Ballonwettfliegen stattfinden werden. Soweit die offizielle Mitteilung der Fasnachtsgesellschaft Baar.»
«Einer Mitteilung der Fasnachtsgesellschaft Baar ist zu entnehmen, dass an der Delegiertenversammlung vom 24. Januar die Durchführung der Räbefasnacht 1957 einmütig beschlossen wurde. Alsdann traf man alle Vorbereitungen für das gute Gelingen der vorgesehenen Veranstaltungen. Am 22. Februar wurde die Absicht der Besitzer der fünf Tanzlokale bekannt, die Eintrittspreise derart zu erhöhen, wie dies nach Ansicht der Fasnachtsgesellschaft mit einer Volksfasnacht unvereinbar ist. Der Vorstand unterbreitete daher den Saalbesitzern noch am gleichen Tag Gegenvorschläge, wonach den Wirten ein Aufschlag von 20 Prozent zugestanden wurde. Nachdem dieser Gegenvorschlag durch die Saalbesitzer abgelehnt wurde, beschlossen die Gruppenchefs auf Antrag des Vorstandes im Beisein eines Vertreters der Saalbesitzer am Abend des 22. Februar 1957, die Räbefasnacht 1957 abzusagen, sofern die Saalbesitzer den Vermittlungsvorschlag des Vorstandes bis Samstag, den 23. Februar 1957, um 12 Uhr, nicht annehmen. Da innert der angesetzten Frist keine Zustimmung aller Saalbesitzer erfolgte, wurde die Räbefasnacht 1957 am Samstagmittag abgesagt. Die Generalversammlung vom 24. Februar billigte das Vorgehen des Vorstandes und der Gruppenchefs mit allen gegen eine Stimme.
Leider ist damit die Räbefasnacht 1957 begraben. Nicht begraben ist jedoch die Räbefasnacht an sich, die 1958, sofern man daraus die notwendigen Lehren zieht, geläutert zu neuem Glanz auferstehen wird. Abschliessend wird noch darauf hingewiesen, dass am Fasnachtsmontag der Kinderumzug, die Kinderbescherung und das Ballonwettfliegen stattfinden werden. Soweit die offizielle Mitteilung der Fasnachtsgesellschaft Baar.»